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Ausstellerausweise

Das Standpersonal vor Ort benötigt zum Einlass zur Veranstaltung Ausstellerausweise. Informationen hierzu finden Sie auf dieser Seite.

Abhängig von Ihrer Standgröße erhalten Sie ein bestimmtes Freikontingent an Ausstellerausweisen für Ihr Standpersonal, welche zum Zutritt zur PARKEN berechtigen: 3 Ausstellerausweise bis 20m², je weitere 10m² 1 Ausstellerausweis.

Die Ihnen zustehende Anzahl ist im Aussteller-Ticket-Portal auf der Übersichtsseite unter „Ihre Ausstellerausweise“ einsehbar. Das Aussteller-Ticket-Portal steht Ihnen ab Frühjahr 2025 zur Verfügung.

Zusätzliche Ausstellerausweise können ebenfalls im Aussteller-Ticket-Portal generiert werden. Nach der Veranstaltung werden Ihnen nur die über das Freikontingent hinausgehenden Ausstellerausweise in Rechnung gestellt, welche tatsächlich eingelöst (d.h. vor Ort am Einlass gescannt) wurden.

Hinweis: Nur Ausstellerausweise berechtigen zum Zutritt zur Messehalle vor Öffnung der Messe (1. Messetag ab 7 Uhr, 2. Messetag ab 8 Uhr) sowie zum Verbleib auf dem Gelände nach Messeschluss.